Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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7. Abschnitt*) Ende des Dienstverhältnisses

*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024

*) Endigungsgründe

(1) Das Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durch

a) Austritt;

b) Entlassung sowie Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung ();

c) Zeitablauf;

d) Kündigung;

e) einvernehmliche Auflösung;

f) Tod.

(2) Dem Gemeindeangestellten ist auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.

*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024