7. Abschnitt*) Ende des Dienstverhältnisses
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024
*) Endigungsgründe
(1) Das Dienstverhältnis des Gemeindeangestellten endet durch
a) Austritt;
b) Entlassung sowie Auflösung aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung ();
c) Zeitablauf;
d) Kündigung;
e) einvernehmliche Auflösung;
f) Tod.
(2) Dem Gemeindeangestellten ist auf sein Verlangen ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seiner Dienstleistung auszustellen.
*) Fassung LGBl.Nr. 37/2024
