Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pensionskassenvorsorge

Der Dienstgeber kann den Gemeindeangestellten eine Pensionskassenzusage im Sinn des des Betriebspensionsgesetzes (BPG) erteilen. In diesem Fall sind durch den Dienstgeber abzuschließen:

a) ein Pensionskassenvertrag nach (PKG) und

b) eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BPG mit der Personalvertretung; sofern keine Personalvertretung besteht, ist die Vereinbarung mit dem Gemeindeangestellten abzuschließen.