Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Wiedereingliederungsteilzeit

Gemeindeangestellten kann im Sinne von des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit auf Antrag durch Herabsetzung des Beschäftigungsausmaßes bis auf 12 Stunden der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gewährt werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen.

*) Fassung LGBl.Nr. 7/2019