Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Anrechnung der Frühkarenz sowie der Karenz

Soweit dieses Gesetz nicht anderes bestimmt, bleibt die Zeit einer Frühkarenz oder einer Karenz für Rechte, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, wirksam.

*) Fassung LGBl.Nr. 32/2012