Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

. Flughäfen, deren Betrieb zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bewilligt ist, müssen bis längstens zum Ablauf des 31. Dezember 2010 ein Zertifikat gemäß dieser Verordnung innehaben.