Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, mit welcher die für die Durchführung von Heilvorkommen-Analysen zugelassenen Institute, Laboratorien und Untersuchungsanstalten bestimmt werden, LGBl. Nr. 54/2000, außer Kraft.