Fristen.
. Die Fristen zur Geltendmachung der Rückstellungsansprüche nach diesem Bundesgesetz können durch Verordnung verlängert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Fristen.
. Die Fristen zur Geltendmachung der Rückstellungsansprüche nach diesem Bundesgesetz können durch Verordnung verlängert werden.