Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zum Schiffahrtsobergericht für das Schiffahrtsgericht Elbing ( Nr. 22 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen vom 26. Juni 1941, Reichsgesetzbl. I S. 351) wird an Stelle des Oberlandesgerichts Königsberg das Oberlandesgericht Danzig bestimmt.