Verwendungsbezeichnung „Gesandter“
. Beamte des höheren auswärtigen Dienstes, denen zumindest das Gehalt der Gehaltsstufe 7 der Verwendungsgruppe A 1 gebührt, haben während ihrer Verwendung als Stellvertreter eines Beamten, auf den oder 2 anzuwenden ist, die Verwendungsbezeichnung „Gesandter“ zu führen.
