Geschäftsstelle
. Das Präsidium hat sich zur Besorgung aller Geschäfte einer Geschäftsstelle zu bedienen, deren Leitung der Präsidentin oder dem Präsidenten obliegt. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsstelle
. Das Präsidium hat sich zur Besorgung aller Geschäfte einer Geschäftsstelle zu bedienen, deren Leitung der Präsidentin oder dem Präsidenten obliegt. Näheres bestimmt die Geschäftsordnung.