Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen zur Forschungsfinanzierungsnovelle 2020

. (1) Die erste Förderungsrichtlinie gemäß ist bis spätestens 31. Dezember 2021 zu erlassen.

(2) Bei nicht zeitgerechtem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung () gilt die am 1. Jänner 2020 geltende Rechtslage betreffend die Finanzierung des Wissenschaftsfonds aus Bundesmitteln bis zum Wirksamwerden einer Finanzierungsvereinbarung () sinngemäß weiter.