Finanzierung
. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt der Wissenschaftsfonds über
1. Mittel, die ihm der Bund aufgrund einer Finanzierungsvereinbarung nach den Bestimmungen des Forschungsfinanzierungsgesetzes (FoFinaG), BGBl. I Nr. 75/2020, bereitstellt,
2. sonstige Mittel, die ihm der Bund bereitstellt,
3. Entgelte für die Erbringung von Leistungen an Dritte,
4. sonstige öffentliche oder private Zuwendungen sowie
5. sonstige Einnahmen.
