Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung

. Von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach sind ausgenommen:

Angehörige der Orden und Kongregationen der Katholischen Kirche sowie der Anstalten der Evangelischen Diakonie.