Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufwertung der Anwartschaften

. Die in den Feststellungsbescheiden nach des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen festgestellten Anwartschaften sind bei der Leistungsermittlung () unter Heranziehung des des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen aufzuwerten.