Abschnitt I
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Geltungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung einiger Gruppen im Inland freiberuflich selbständig Erwerbstätiger nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt I
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Geltungsbereich
. Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung einiger Gruppen im Inland freiberuflich selbständig Erwerbstätiger nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.