Urschrift und beglaubigte Abschriften
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Anlage A – Ist-Zustand
Anlage B – Statistik
Anlage C – Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Zielzustände
Anlage D – Fragebogen
