Urschrift und beglaubigte Abschriften
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem rückwirkend mit 1. Juli 2023 zwischen dem Bund und allen Ländern in Kraft getreten.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 5. Juli 2023 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem rückwirkend mit 1. Juli 2023 zwischen dem Bund und allen Ländern in Kraft getreten.
