Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urschrift und beglaubigte Abschriften

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Anlage A - Ist-Zustand

Anlage B - Statistik

Anlage C - Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Zielzustände

Anlage D - Fragebogen

Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung gemäß über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung - FSchVE) am 19. Oktober 2023 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.

Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem rückwirkend mit 1. Juli 2023 in Kraft.