Urschrift und beglaubigte Abschriften
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Anlage A - Ist-Zustand
Anlage B - Statistik
Anlage C - Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Zielzustände
Anlage D - Fragebogen
Der Burgenländische Landtag hat die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über Schutzunterkünfte und Begleitmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder (Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung - FSchVE) am 19. Oktober 2023 gemäß Art. 81 Abs. 3 L-VG zur Kenntnis genommen.
Diese Vereinbarung tritt gemäß ihrem rückwirkend mit 1. Juli 2023 in Kraft.
