Einbringung der Gebühr
. Zahlt der Schuldner die Gebühr nicht, so ist die Gebührenforderung auf dem Zivilrechtsweg einzubringen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Einbringung der Gebühr
. Zahlt der Schuldner die Gebühr nicht, so ist die Gebührenforderung auf dem Zivilrechtsweg einzubringen.