ANDERE BESTIMMUNGEN
Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus früher von ihnen abgeschlossenen zwischenstaatlichen Abkommen ergeben.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Dieses Abkommen berührt nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die sich aus früher von ihnen abgeschlossenen zwischenstaatlichen Abkommen ergeben.