Auf Ersuchen einer der Vertragsparteien werden bilaterale Verhandlungen über Fragen einer Änderung dieses Abkommens durchgeführt. Jede Änderung erfordert das Einverständnis beider Vertragsparteien.
Beachte: Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
