Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. November 2015 in Kraft zu setzen.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Anpassung von Gesetzen
Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. November 2015 in Kraft zu setzen.