Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsdauer

Diese Vereinbarung gilt für drei Kindergartenjahre gemäß und läuft bis Ende des Kindergartenjahres 2017/18. Die Vereinbarung tritt zwischen Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über den gemäß vorzulegenden Schlussbericht für das Kindergartenjahr 2017/18 durch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres außer Kraft.