Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsklausel

Ausgaben im Sinne des , die im Zeitraum 1. Jänner 2015 bis 31. August 2015 entstehen, können im Rahmen dieser Vereinbarung abgerechnet werden. Diese sind in einem gesonderten Zwischenbericht bis 31. Dezember 2015 abzurechnen.