Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien und Finanzierungspartnern sowie der Verbindungsstelle der Bundesländer beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.