Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Implementierung einer Arbeitsgruppe zur Ausdehnung der Kindergartenpflicht

Die Länder verpflichten sich gemeinsam mit dem Bund eine Arbeitsgruppe zu implementieren, mit dem Ziel, ab dem Kindergartenjahr 2018/19 allen 4- bis 5-jährigen Kindern den verpflichtenden und kostenlosen Besuch in einer geeigneten institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu ermöglichen.