Ein zweiter Absatz folgenden Wortlautes wird Artikel 13 angefügt:
“Dieser Artikel findet auch auf die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Gesellschaften Anwendung.”
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ein zweiter Absatz folgenden Wortlautes wird Artikel 13 angefügt:
“Dieser Artikel findet auch auf die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Gesellschaften Anwendung.”