Abschnitt 5
Österreichischer Freiwilligenrat
Einrichtung
. Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist ein Österreichischer Freiwilligenrat einzurichten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschnitt 5
Österreichischer Freiwilligenrat
Einrichtung
. Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist ein Österreichischer Freiwilligenrat einzurichten.