Förderung
. Ein Freiwilliges Sozialjahr kann vom Bundesminister bzw. von der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gefördert werden, wenn die Voraussetzungen nach den , 10, 11 und 12 erfüllt sind und das Freiwillige Sozialjahr von einem nach anerkannten Träger durchgeführt wird. Der Bund stellt zur Unterstützung in der Durchführung, insbesondere bei der Leistung des Taschengeldes gemäß , jährliche Zuwendungen in der Höhe von 4.500.000 € zur Verfügung. Diese Zuwendungen können auf Antrag eines nach anerkannten Trägers gewährt werden, ein Anspruch darauf besteht nicht.
