Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT

FRAUENFÖRDERUNGSMAßNAHMEN

Öffentlichkeitsarbeit

Der Dienstgeber hat im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit die Frauenförderungsmaßnahmen im Landesdienst besonders zu berücksichtigen, um Frauen vermehrt zu Bewerbungen zu motivieren.