Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Schlussbestimmungen

In- und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 30. Mai 2009 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Februar 2000, LGBl Nr 59, mit der ein Frauenförderplan für die Landeskliniken Salzburg erlassen wird (Frauenförderplan Landeskliniken), außer Kraft.

(3) Bis zur Änderung des gilt abweichend von und eine zweijährige Frist zur Fortschreibung des Frauenförderplans bzw für die Berichtspflicht. Der erste Bericht auf Grund des ist jedenfalls mit Stichtag 1. Juli 2010 zu erstatten.