Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entscheidung durch das Landesverwaltungsgericht

. Zur Entscheidung über eine Beschwerde gemäß ist das Landesverwaltungsgericht zuständig, in dessen Sprengel die Behörde ihren Sitz hat, welche die Anhaltung angeordnet hat. In den Fällen des richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Festnahme.