Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zurückweisung in Begleitung

. Die Landespolizeidirektion kann den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Auftrag erteilen, einen Fremden, der an einer Grenzübergangsstelle auf einem Flugplatz zurückgewiesen wird, auf seinem Rückflug zu begleiten.