Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Visa für den längerfristigen Aufenthalt

. (1) Die Vertretungsbehörde kann einem Fremden ein Visum zum längerfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet erteilen, wenn die Voraussetzungen gemäß vorliegen.

(Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch Art. 2 Z 36, BGBl. I Nr. 145/2017)