Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze bei der Vollziehung des 7., 8. und 11. Hauptstückes des FPG

. (1) Als Rückübernahmeabkommen gemäß gelten nur solche, die bereits zum 13. Jänner 2009 in Geltung gestanden haben.

(2) Im Rahmen von Abschiebungen gemäß , die auf dem Luftweg durchgeführt werden, ist der Entscheidung des Rates 2004/573/EG betreffend die Organisation von Sammelflügen zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die individuellen Rückführungsmaßnahmen aus dem Hoheitsgebiet von zwei oder mehr Mitgliedstaaten, ABl. Nr. L 261 vom 6.08.2004 S. 28, Rechnung zu tragen.