„Qualifiziertes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten
. Für die Gewinnung von „Qualifiziertem Vermehrungsgut“ darf nur zugelassenes Ausgangsmaterial verwendet werden. Die Zulassung ist für Zulassungseinheiten auszusprechen. Zulassungseinheiten sind die Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen.
