Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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„Qualifiziertes Vermehrungsgut“ – Zulassungseinheiten

. Für die Gewinnung von „Qualifiziertem Vermehrungsgut“ darf nur zugelassenes Ausgangsmaterial verwendet werden. Die Zulassung ist für Zulassungseinheiten auszusprechen. Zulassungseinheiten sind die Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen.