Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollzugsklausel

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich

1. der und 2, 30 Abs. 3 und 8 und 41 der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und

2. der sonstigen Bestimmungen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betraut.