Staatsprüfungen
. Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als
1. Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und
2. Staatsprüfung für den Försterdienst
abzuhalten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Staatsprüfungen
. Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als
1. Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und
2. Staatsprüfung für den Försterdienst
abzuhalten.