Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Staatsprüfungen

. Die Staatsprüfungen für den leitenden Forstdienst (im Folgenden kurz Prüfung genannt) sind alljährlich mindestens einmal als

1. Staatsprüfung für den höheren Forstdienst und

2. Staatsprüfung für den Försterdienst

abzuhalten.