Befreiung von Bundesverwaltungsabgaben
. Schriften und Amtshandlungen nach diesem Bundesgesetz sind von den Bundesverwaltungsabgaben befreit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Befreiung von Bundesverwaltungsabgaben
. Schriften und Amtshandlungen nach diesem Bundesgesetz sind von den Bundesverwaltungsabgaben befreit.