Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verjährung

. Die Verfolgung einer Person wegen Übertretung dieses Bundesgesetzes oder der hiezu gemäß erlassenen Landesausführungsgesetze ist unzulässig, wenn gegen sie binnen einem Jahr von der Behörde keine Verfolgungshandlung vorgenommen worden ist.