X. ABSCHNITT
FORSTLICHE FÖRDERUNG
Aufgabe der forstlichen Förderung
. Aufgabe des Bundes nach diesem Bundesgesetz ist es, die Forstwirtschaft hinsichtlich ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Wirkungen zu fördern.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
X. ABSCHNITT
FORSTLICHE FÖRDERUNG
Aufgabe der forstlichen Förderung
. Aufgabe des Bundes nach diesem Bundesgesetz ist es, die Forstwirtschaft hinsichtlich ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Wirkungen zu fördern.