Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. ABSCHNITT

ERHALTUNG DES WALDES UND DER NACHHALTIGKEIT SEINER WIRKUNGEN

A. Erhaltung des Waldes; Allgemeines

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 59/2002)