Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Bei Schleusenwehren oder bei festen Überfallwehren mit Schleusen oder Grundablässen ist die Oberfläche des Staumaßes auf jene Wasserhöhe zu stellen, bei deren Überschreitung die Schleuse oder die Ablässe geöffnet werden müssen.