Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kosten

Jede Partei trägt die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren. Die Kosten des Schiedsgerichts tragen die Parteien zu gleichen Teilen, sofern das Schiedsgericht nicht eine andere Aufteilung der Kosten festlegt.