Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien
Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden, soweit wie möglich, auf freundschaftlichem Weg oder durch Konsultationen beigelegt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien
Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden, soweit wie möglich, auf freundschaftlichem Weg oder durch Konsultationen beigelegt.