Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Förderungsempfänger

Als Empfänger von Förderungen kommen inländische juristische Personen als Träger von Einrichtungen und Tätigkeiten der Erwachsenenbildung und des Volksbüchereiwesens – kurz Träger genannt – und die Niederösterreichischen Gemeinden in Betracht

1. die förderungswürdige Aufgaben überwiegend in Niederösterreich erfüllen,

2. deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und

3. die eine kontinuierliche und pädagogisch-planmäßige Bildungsarbeit leisten.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.