Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anwendungsbereich

Außer wenn in diesem Abkommen anders vorgesehen, betrifft dieses Abkommen alle von den Parteien eingerichteten Maßnahmen, die sich auf zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitsignale und Signalanbieter, zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitbestimmungsdienste und Dienstleistungsanbieter, Erweiterungssysteme, Mehrwertdienste und Mehrwehrdienstanbieter und weltweite Navigations- und Zeitbestimmungsgüter beziehen.

Die Bereitstellung von militärischen satellitengestützten Navigations- und Zeitbestimmungsdiensten liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Abkommens, außer soweit in betreffend die Radio frequenzkompatibilität, in und im Anhang zu diesem Abkommen vorgesehen.

Gesicherte staatliche Dienste liegen außerhalb des Geltungsbereichs von und 6, und .

Beachte: Zum Außerkrafttreten vgl. .