Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Leistende Stellen

Leistende Stelle für Förderungen im Sinn dieses Abschnittes ist jede inländische Stelle, der die Abwicklung dieser Förderung in Bezug auf einen Leistungsempfänger oder einen Leistungsverpflichteten obliegt. Insoweit die auszahlende Stelle vom Anwendungsbereich des erfasst ist, gilt die im Abwicklungsprozess vorgelagerte Einrichtung als leistende Stelle.