Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Transparenzdatenbank

Ziel

Mit diesem Abschnitt werden die das Land treffenden Verpflichtungen aus der Vereinbarung gemäß über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank, LGBl. Nr. 56/2024, umgesetzt.