Geschäftsführung
Auf die Geschäftsführung der Fondsverwaltung finden die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung sinngemäß Anwendung.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschäftsführung
Auf die Geschäftsführung der Fondsverwaltung finden die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung sinngemäß Anwendung.